ENEV 2016

EnEV 2016 BedingungenIn der Energieeinsparverordnung (EnEV) wird festgelegt, wie hoch der Energiebedarf eines Hauses pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr maximal sein darf. Die Ermittlung des Energiebedarfes erfolgt anhand eines jeweils definierten Referenzhauses. Unter definierten Gegebenheiten und Einsatz eines für den Gesetzgebers geeigneten aktuellen Heizungssystemes wird der Energieverbrauch eines Wohnhauses berechnet. Davon ausgehend wird die Relationen des real notwendigen Energiebedarfes zu diesem Referenzwert für die Klassifikation einer Effizienzhausklasse angesetzt. 
Mit der neuen EnEV blieben zwar die Grundlagen der Berechnung der Referenzwerte gleich, es wurden aber die zulässigen Grenzen von einst 100% auf 75% bezogen auf das Referenzhaus reduziert. Das bis Ende 2015 bestehende Effizienzhaus 70 (30% besser als das Referenzhaus) gleicht somit nahezu der neuen Grenzwerte. Allgemein wird auch davon gesprochen, dass das ehemalige Effizienzhaus 70 nun die neue Obergrenze für den zulässigen Energiebedarf ist, die der Gesetzgeber vorschreibt.

Das KfW-Effizienzhaus 70 war viele Jahre der Mindeststandard, um eine Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau zu erhalten. Mit der Einführung der EnEV 2016 zum 01.01.2016, ist die Förderung für das Effizienzhaus 70, mit einer Übergangsfrist von 3 Monaten zum 01.04.2016, ausgelaufen.

Die nach der EnEV 2016 förderfähigen Effizienzhäuser sind das Effizienzhaus 55Effizienzhaus 40 und Effizienzhaus 40 Plus.

JAHRES-PRIMÄRENERGIEBEDARF NACH ENEV 2016

- Effizienzhaus 55 Primärenergiebedarf Qp: < 55 % bezogen auf das Referenzhaus
- Effizienzhaus 40 Primärenergiebedarf Qp: < 40 % bezogen auf das Referenzhaus
- Effizienzhaus 40 Plus Primärenergiebedarf Qp: < 40 % bezogen auf das Referenzhaus plus zusätzliche Anforderungen

FÖRDERUNG NACH ENEV 2016

Die KfW Darlehenshöhe ist mit Einführung der neuen EnEV 2016 von 50.000 auf 100.000 Euro angehoben worden. Sie kann für die Energieeffizienzhausklassen 55 / 40 / 40 Plus als zinsvergünstigtes Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden. Zudem wird ein Effizienzhausklassen abhängiger Tilgungszuschuss gewährt. Für die Beantragung muss das Formular 153 der KfW genutzt werden.

DETAILS ZUR FÖRDERUNG UND HAUSAUSSTATTUNG:

Effizienzhaus 40 Plus Förderung und HausdetailsEffizienzhaus 40 Förderung und HausdetailsEffizienzhaus 55 Förderung und Hausdetails

                

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